Förderung unternehmerischen Know-Hows.
Der neue Beratungszuschuss "Förderung unternehmerischen Know-hows" ersetzt die bisherigen Programme "Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch" zusammen.
Wer wird gefördert?
Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Was wird gefördert?
Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden drei Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
Zu den wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Zusätzlich zu einer allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen oder
- von Migrantinnen oder Migranten oder
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
- Beratungen
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmenssicherungsberatung
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
- Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
- Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen.
- Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen.
- Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden; Seminare und Workshops werden nicht berücksichtigt.
Wer darf beraten?
Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50%) aus Ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Wo wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterzeichnet werden bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen (zum Beispiel die zuständige IHK). Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen können, müssen ein solches Gespräch aber nicht führen.
Nach Durchführung der Beratung muss ein Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform der BAFA eingereicht werden.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Leitstellen und die Richtlinie finden Sie auf der Webseite der BAFA: www.bafa.de
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen (zum Beispiel die zuständige IHK). Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen können, müssen ein solches Gespräch aber nicht führen.
Nach Durchführung der Beratung muss ein Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform der BAFA eingereicht werden.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Leitstellen und die Richtlinie finden Sie auf der Webseite der BAFA: www.bafa.de
Wichtige Unterlagen:

unb_hinweise_kmu_beraterauswahl.pdf | |
File Size: | 159 kb |
File Type: |

unb_kurzanleitung_wirtschaftszweigklassifikation.pdf | |
File Size: | 164 kb |
File Type: |

unb_merkblatt_antragsberechtigte_kmu.pdf | |
File Size: | 140 kb |
File Type: |